Hallo,
ich bin mir sicher, dass das schon mal irgendwoe entschieden oder sogar hier im Forum diskutiert wurde, ich kann nur leider nichts finden.
Wir haben einen Mandanten als Kläger in einem Verfahren verteten. In dem Verfahren rechnete der Beklagte hilfsweise auf. Schließlich haben sich die Parteien verglichen, nämlich in etwa: "Der Beklagte zahlt an den Kläger xxx €. Damit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche abgegolten und erledigt."
Hat sich hier jetzt der Streitwert um die Hilfsaufrechnung erhöht?
Hilfsaufrechnung - Vergleich - Streitwert
- Mariposa2
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Sorry, dann habe ich dich falsch verstanden.
Auch bei einem Vergleich erfolgt die Erhöhung um die Hilfsaufrechnung. Ich würde jetzt nicht sehen, dass diese übliche Vergleichsformulierung dem entgegenstehen sollte. Ein Vergleich ist ein Vergleich .
Auch bei einem Vergleich erfolgt die Erhöhung um die Hilfsaufrechnung. Ich würde jetzt nicht sehen, dass diese übliche Vergleichsformulierung dem entgegenstehen sollte. Ein Vergleich ist ein Vergleich .
- Adora Belle
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Hilft Dir das hier weiter? Da ist auch eine Menge Rechtsprechung zitiert.
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Naja, es steht halt gerade nicht drin, dass alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, sondern "nur" alle streitgegenständlichen.
Die Kernfrage ist demnach: Waren also die nur hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche "streitgegenständlich"?
Die Kernfrage ist demnach: Waren also die nur hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche "streitgegenständlich"?
- Adora Belle
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Die ganz große Frage ist m.E., ob der Vergleich auch den Wert der Hilfsaufrechnung materiell erledigen soll. Wenn das der Fall ist -> Werterhöhung. Das ist aber eine Frage der Auslegung Eures Vergleiches. Die können wir auch nicht beantworten.
Edit: Wobei ich zu ja tendieren würde. "Streitgegenständlich" muss alles umfassen, was im Rechtsstreit geltend gemacht wurde. Dazu gehört auch die Hilfsaufrechnung.
Edit: Wobei ich zu ja tendieren würde. "Streitgegenständlich" muss alles umfassen, was im Rechtsstreit geltend gemacht wurde. Dazu gehört auch die Hilfsaufrechnung.