Hauptantrag- und Hilfsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cocopink
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#1

16.11.2017, 11:56

Hallöchen,

kurze Frage:

RA Gebühren bei Haupt- und Hilfsanträgen.

Hauptantrag: 65.000,00 € und Hilfsantrag: 90.000,00 €

Wird da der Gegenstandswert für die Kostenrechnung des Hauptantrages, des Hilfsantrages oder von beiden Anträgen genommen?

Danke schon mal im Voraus! :wink1
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AliceImWunderland
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#2

16.11.2017, 12:02

Ist über den Hilfsantrag entscheiden worden?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#3

16.11.2017, 12:04

Wenn über den Hilfsantrag entschieden worden ist und die jeweligen Ansprüche nicht identisch sind, dann werden die beiden Streitwerte addiert.
(BGH, Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 190/11)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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cocopink
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#4

16.11.2017, 12:09

Super, vielen Dank! :-)
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