GK bei Vergleich mehrere anhängiger Sachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

13.03.2018, 10:56

Hallo, ich wollte die Kostenquote berechnen, weiß aber leider bei den GK nicht weiter.

2 anhängige Angelegenheit
a) Mieterhöhungsverlangen
b) Mietnebenkosten

im Verfahren a) Termin zur mündlichen Verhandlung mit Vergleichsvorschlag Gericht, dass auch das Verfahren b) mit beinhaltet.
Sowohl in Verfahren a) und b) wurden GK in Höhe von jeweils 105,00 € eingezahlt.

Bei Vergleich reduziert sich ja die Gebühr auf eine, also 35,00 €. Gilt das jetzt pro Verfahren (also für a) und b) gesondert)?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

13.03.2018, 11:21

Das kommt an, was für Verfahren b) vereinbart wurde. Wie soll denn das Verfahren beendet werden? Das sollte doch eigentlich auch mit in dem Vergleich stehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

13.03.2018, 11:45

Zu Verfahren b) steht im Vergleich folgendes:

Die Parteien sind sich einig, dass alle etwaigen gegenseitigen Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen bis einschließlich 2013 erledigt sind. Ab 2014 ist über dei Betriebskostenvorauszahlungen abzurechnen. Damit ist das Verfahren vor dem AG....... zum Geschäftszeichen ...... erledigt.

Kostenquote: Beklagte 55 % und Kläger (wir): 45 %
Vergleichsmehrwert 368,00 €

Bei Verfahren a) hab ich die Kostenquote schon ausgerechnet (mit 35,00 € GK). Bei Verfahren b) bin ich mir nicht sicher ob da auch dieselbe Kostenquote gilt und dort dann auch nur 35,00 € GK anfallen.
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#4

13.03.2018, 11:56

Ich würde in Verfahren b) die Erledigung des Rechtsstreits unter Hinweis auf das Protokoll aus Verfahren a) erklären und beantragen, dass die Kosten entsprechend der Regelung in Verfahren a) gequotelt werden. Du brauchst in Verfahren b) m.E. eine eigene KGE.
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#5

13.03.2018, 12:02

O.k dann werde ich das mal mit meiner Chefin besprechen. Also muss ich bei Verfahren b) auch nur eine GK Gebühr berücksichtigen wegen des Vergleiches?
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#6

13.03.2018, 12:14

Wenn die Gegenseite der Erledigungserklärung und der Kostenquote zustimmt, dann ja. Ansonsten fallen dort 3 Gebühren an.
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#7

13.03.2018, 12:17

Vielen Dank, hast mir wie immer sehr geholfen! :-)
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