Geschäftsgebühr Entwurf Schreiben Gegenseite, Erledigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

25.09.2013, 17:23

Guten Abend,

ich habe eine kurze Frage, sehe den Wald gerade vor lauter Bäumen nicht:

Mdt. hat uns beauftragt, Gegenseite bezüglich einer Forderung außergerichtlich anzuschreiben. Wir haben ein Schreiben im Entwurf gefertigt und an den Mdt. geschickt, da noch Punkte zu klären waren. Nun hat sich der Mandant gemeldet und mitgeteilt, dass die Sache sich erledigt hat, er möchte kein außergerichtliches Aufforderungsschreiben mehr. Die Gebühren sind ihm zu hoch.

Was rechne ich ab, 2300 VV RVG plus Kleinkram? Ja, oder? RA hatte doch den Auftrag für ein solches Schreiben. Oder bin ich auf dem Holzweg?

Danke Eure Randfichte
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Anahid
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#2

25.09.2013, 18:09

Vorgerichtlich gibt es keine "vorzeitige Beendigung", sodass sich die GG durch die Entscheidung des Mandanten nicht verringert. Darauf würde ich den Mandanten auch hinweisen, dass egal, ob Ihr das Schreiben jetzt abschickt oder nicht, die Gebühren für ihn gleich sind. Ich würd ihn erstmal anrufen.
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