Geschäftsgebühr / einweilige Verfügung / und dann ....

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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elaf
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#1

21.02.2018, 11:58

Hallo!
Irgendwie steh ich mal wieder mit meiner Kollegin hier auf dem Schlauch, aber vielleicht macht man sich wieder unnötig viele Gedanken und kommt deswegen nicht weiter.

Also wir haben hier ein Sache und ich wollte die auch schon mal abrechnen bzw. hat mein Chef gesagt ich soll es schon machen.

So es geht um eine außergerichtliche Aufforderung an die Gegenseite. Nach einigem Hin und Her haben wir dann einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemacht. Dieser Antrag wurde dann durch Beschluss zurückgewiesen, da es jedenfalls an einem Verfügungsgrund fehlt. Die Sache ist nicht mehr in einer solchen Masse eilbedürftig, dass nicht eine Hauptsacheentscheidung abgewartet werden kann und Antragssteller tragen die Kosten des Verfahrens. (Streitwert: 1.000,00 €

So nun geht es weiter.

Jetzt haben wir eine Klage gefertigt wegen Erstattung der außergerichtlichen Kosten.
Also Hauptforderung: 176,12 € (war eine Erhöhung wegen 2 Auftraggebern)

Jetzt meinte mein Chef ich soll schon mal mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Rechne ich dann die außergerichtliche Gebühr auf die Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an? Ja oder?
Aber wie geht es dann später weiter mit dem Klageverfahren?

Abrechnung an Rechtsschutzversicherung wäre doch dann

2300 Geschäftsgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer
3100 Verfahrensgebühr / Anrechnung Geschäftsgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer

So und das Klageverfahren wegen den außergerichtlichen Kosten

3100 Verfahrensgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer (Es zählt doch dann als gesondertes Verfahren, oder?)


Kostenfestsetzung später:

3100 Verfahrensgebühr + Auslagen und Mehrwerteuer (Gerichtskosten)
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Anahid
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#2

21.02.2018, 13:31

elaf hat geschrieben: Abrechnung an Rechtsschutzversicherung wäre doch dann

2300 Geschäftsgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer
3100 Verfahrensgebühr / Anrechnung Geschäftsgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer

So und das Klageverfahren wegen den außergerichtlichen Kosten

3100 Verfahrensgebühr + Auslagen und Mehrwertsteuer (Es zählt doch dann als gesondertes Verfahren, oder?)


Kostenfestsetzung später:

3100 Verfahrensgebühr + Auslagen und Mehrwerteuer (Gerichtskosten)
Die Abrechnungen an die RSV sind m.E. richtig; in welcher Form die Kostenfestsetzung später zu stellen wäre, lässt sich doch jetzt noch gar nicht sagen. Du weißt doch nicht, ob es bei der VG bleibt. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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