Geschäftsgebühr BerH, Verfahrensgebühr von Mdt. Anrechnung?
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Wir haben für eine Angelegenheit BerH erhalten mit der Geschäftsgebühr. Das gerichtliche Verfahren zahlt der Mandant selber. Muss ich jetzt die hälftige Geschäftsgebühr nach der BerH (85,00 €/2 = 42,50) anrechnen bei der Verfahrensgebühr an den Mandanten? Oder eher nicht, weil wir die Geschäftsgebühr von der Staatskasse erhalten haben?
- Liesel
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Hälftige Anrechnung musst du vornehmen.
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Meiner Meinung nach ja. Vorbemerkung 3 Nr. 4 spricht ja nur davon, dass in den Fällen, wo eine GG wegen desselben Gegenstands entsteht, diese anzurechnen ist. Da steht nichts davon, dass es darauf ankommt, wer die gezahlt hat.
Zuletzt geändert von Anahid am 16.01.2018, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Alles klar, das habe ich mir fast gedacht. Mein Chef hat mich verunsichert. Danke