Gegenüber Gewerbeaufsichtamt abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JfachAnge
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#1

10.01.2018, 12:24

Hallo zusammen,

mal ne ganz ganz doofe Frage :pfeif

Unsere Mandantin ist Arbeitnehmer, hat eine RS.
Arbeitgeber stellt beim Gewerbeaufsichtsamt Antrag auf "Zulassung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 9 MuSchG etc.".

Jetzt kam ein Bescheid, dass der Arbeitgeber den Antrag zurückgenommen hat und die Angelegenheit durch ist.

Nun ist die Frage, rechne ich die Sache gegenüber der RS ab oder gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt? Bin echt hin und her gerissen...Meine Tendenz ist ja die RS.

Vielen Dank für Eure Mühe, für eine wohl sehr lächerliche Frage :sad:
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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Liesel
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#2

10.01.2018, 12:40

Hier ist überhaupt keine Grundlage ersichtlich, weshalb das Gewerbeaufsichtsamt irgendwelche Kosten zu tragen hätte.
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JfachAnge
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#3

10.01.2018, 12:57

Das war halt auch meine Überlegung. Das Amt ist ja nur aufgrund des Antrags des Arbeitgebers involviert.

Danke für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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