Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Nuc

#1

11.01.2017, 18:41

ein Klageverfahren läuft. Im Klageverfahren telefonieren die beiden Anwälte über einen möglichen Vergleich, aber noch vor dem Verhandlungstermin. Nach dem Telefonat findet ein Verhandlungstermin statt, wo beide Anwälte daran teilnehmen und sich verglichen wird. Der Prozessvergleich kommt zustande, wobei unterschiedliche GEgenstandswerte festgelegt werden, bis zum 01.01.2016 wird der Streitwert auf 500.000 € festgesetzt und danach auf 78.000,00 € ab dem 01.02.2016. Das Telefonat über einen möglichen Vergleich fand vor dem 01.01.2016 statt, der Verhandlungstermin aber nach dem 01.02.2016. Welchen Gegenstandswert muss ich jetzt für die Terminsgebühr ansetzen ? Ich hätte gedacht 78.000 €, der gegnerische Anwalt beruft sich aber auf das Telefonat, welches vor dem 01.01.2016 stattgefunden hat, wo auch über einen möglichen VErgleich gesprochen wurde und setzt den höheren Gegenstandswert an. Was ist richtig?
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#2

11.01.2017, 19:10

Der Gegner hat recht.
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#4

11.01.2017, 19:39

Vorstehender Beitrag wurde von mir geändert!

Also ganz ehrlich, solche Kommentare verbitte ich mir hier wirklich!
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Nuc

#5

11.01.2017, 19:46

ist da jemand schlecht gelaunt? meine Güte ist berliner Jargong
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#6

11.01.2017, 20:02

Das ist mir egal was das für Jargon ist, spielt auch keine Rolle, das ist Gosse und hat hier nichts zu suchen ;)
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Nuc

#7

11.01.2017, 20:09

ja ja die Gossen-Renos
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#8

11.01.2017, 20:12

Möchtest du uns sonst noch was mitteilen?
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#9

11.01.2017, 20:33

nö für heute reicht es
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#10

11.01.2017, 20:34

Dann reicht ja erst mal eine einfache Verwarnung, ich hoffe das reicht für die Zukunft ;)
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