Gegenstandswert sofortige Beschwerde gegen ablehnten Arrest

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Susilein1989
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#1

22.02.2018, 11:47

Liebe Kollegen,

ich recherchiere gerade rum und find nicht so wirklich was was mir hilft. :kopfkratz

Wir haben bei Gericht Arrest gegen den Beklagten beantragt welcher vom Gericht Abgelehnt wurde.
Streitwert dort wurde auf 1/3 des ursprünglichen Streitwert festgelegtgt. (ursprünglich 12.000,00 €, für Arrest 4.000,00 €)
Nun haben wir gegen den Beschluss des Gericht sofortige Beschwerde eingelegt und ich soll nun die Vergütungsberechnung für die sofortige Beschwerde gegen die RSV abrechnen.

Hab dort die 0,5 aus 3500 VV RVG gefunden, so weit so gut.
Nur aus welchen Gegenstandswert wird das berechnet?
Hab gelesen aus der Differenz der Werte? :kopfkratz
also 12.00,00 € - 4.000,00 €= 8.000,00 €?

Bitte um Hilfe :thx
Liebe Grüße von Doreen. :wink1
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Adora Belle
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#2

22.02.2018, 11:55

Wert der Beschwerde ist der Wert Eurer Beschwer. Das hat nichts mit der Streitwertfestsetzung zu tun.

Eure Beschwer ist, dass kein Arrest angeordnet wurde, Wert: 4.000 EUR. Das ist auch die Differenz, aber die zwischen 0 EUR und 4.000 EUR.
Susilein1989
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#3

22.02.2018, 11:57

okay, also dann 4.000,00 €
Vielen Dank :thx
Liebe Grüße von Doreen. :wink1
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