Gegenstandswert Nachlasssache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
Kennt alle Akten auswendig
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#1

22.01.2018, 18:35

Hallo Zusammen,

Mandant (Bruder) kommt zu uns und erklärt, dass seine Schwester voraussichtlich das handschriftliche Testament des Vaters gefälscht hat, so dass sie zur Alleinerbin erklärt würde.

Mandant bittet uns, dafür Sorge zu tragen, dass ein gemeinsamer Erbschein (also Bruder = unser Mandnat und Schwester) vom Gericht erlassen wird. Das geschieht dann letztlich dank unserer Mithilfe auch.

Zum Nachlass gehört hauptsächlich ein Haus. Wert 300.000,00 EUR. Ist der Gegenstandwert jetzt 150.000,00 EUR, weil Erbschein auf beide Geschwister lautet oder ist der Gegenstandwert 300.000,00 EUR?

:thx
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