Gegenstandswert: Abmeldung Kfz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
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#1

08.03.2017, 16:30

Welchen Gegenstandswert nehme ich denn, wenn der Mdt. ein Auto verkauft hat (noch nicht abgemeldet, wollte der Käufer tun) und der Gegner aufgefordert wird, das Auto abzumelden? Ggfs. folgt ja auch noch der Antrag auf Zwangsstillegung. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
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Anahid
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#2

08.03.2017, 17:55

Ich würde hier 2.500,00 € ansetzen, die auch bei der Stillegung angesetzt würden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tigerle
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#3

22.03.2017, 12:08

DANKE
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