Gebühren Nachlassverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AlexaRied
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 17.01.2017, 08:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

17.01.2017, 08:49

Hallo!

ich brauche mal Hilfe! Wir haben folgenden Fall: Schuldner wurde auf Zahlung, Räumung und Herausgabe verklagt, es erging VU. Dieses wurde dem Schuldner auch noch zugestellt. Dieser zog dann in ein betreutes Wohnen, wo er noch während des Kostenfestsetzungsverfahren verstarb. Da keine Erben bekannt waren, wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt. Diesem wurde dann der erlassene KFB zugestellt. Damit ist das streitige Verfahren ja beendet.

Der Nachlasspfleger wandte sich dann an uns und teilte mit, er würde erst einmal das Nachlassverzeichnis erstellen und sich dann wieder melden. Das dann nach 6 Monaten erhaltene Nachlassverzeichnis war lückenhaft. So waren wir als RA-Kanzlei als Gläubiger für den KFB aufgeführt. Die Forderung aus dem VU fehlte komplett. Daraufhin haben wir den Nachlasspfleger angeschrieben und um Korrektur des Nachlassverzeichnisses gebeten und sozusagen die richtige "Forderung angemeldet". Über die weitere Verfahrensweise wurde dann noch bissl mit dem Pfleger hin- und hergeschrieben. Letztlich haben wir einen kleinen Teilbetrag ausgezahlt erhalten.

Dies stellt doch eine extra Angelegenheit dar, die abzurechnen wäre, oder? Aber was? Geschäftsgebühr? Weil 3320 Anmeldung einer Forderung bezieht sich auf das Insolvenzverfahren. Gab es ja aber nicht?

Kann mir jemand helfen? :thx
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