Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RefaJBC2015
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#1

22.03.2017, 16:32

Liebe Nutzer,

ich habe eine Akte vorliegen in der wir zuerst den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt und anschließend einen Vollstreckungsauftrag gestellt haben, entsteht hier die Verfahrensgebühr 3309 VV zwei mal?

Vielen Dank!
Schreibblitz
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#2

22.03.2017, 16:38

Teil uns doch mal mit, was du denkst.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

22.03.2017, 16:46

Ich würde für jede Vollstreckungshandlung eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV berechnen, dass heißt einmal für die Räumung und einmal für den Vollstreckungsauftrag (Pfändung körperlicher Sachen, Taschenpfändung).
Schreibblitz
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#4

22.03.2017, 17:11

Richtig! Super!
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#5

22.03.2017, 17:18

danke
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