Gebühren für Entgegennahme v. Geboten im Bieterverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

14.02.2014, 10:18

Guten Morgen,

mal eine abstrakte Frage: unsere Kanzlei hat diverse Immo-Makler als Kunden, die vermehrt für ihren Vertrieb das Bieterverfahren nutzen. Um den ganzen einen schönen Lack zu geben, wird immer öfter unsere Kanzlei zur Entgegennahme der Gebote benannt; die Gebote werden dann zum Stichtag an den jeweiligen Makler weitergeleitet; vorher rufen manchmal Interessenten an und lassen sich Fragen zum Verfahren im allgemeinen beantworten.

Gibts hierfür eine Hausnummer im RVG wie man den Kram abrechnen kann, wenn überhaupt dann wohl gegenüber dem Makler...
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Liesel
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#2

14.02.2014, 10:37

Das kannst du m.E. nur über eine Gebührenvereinbarung machen.
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#3

14.02.2014, 10:48

Liesel hat geschrieben:Das kannst du m.E. nur über eine Gebührenvereinbarung machen.
Denke ich auch, wenn der Makler die Arbeit nicht selbst machen will, muss er halt für die Erledigung bezahlen.
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