Gebühren bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung im StrafR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Langstrumpf
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#1

28.06.2016, 09:12

Hallo,

ich hab eine Akte wo dem Mdt. der Führerschein sichergestellt wurde. Wir haben ein Schreiben an die zuständige Polizeidienststelle sowie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen AG beantragt. Nun hat das AG das Strafverfahren eingestellt. Kann ich jetzt für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gesonderte Gebühren abrechnen oder die Verfahrensgebühr nur erhöhen?

Danke schön.
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Adora Belle
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#2

28.06.2016, 09:43

VG erhöhen.
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Langstrumpf
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#3

28.06.2016, 10:21

Danke dir. :knutsch
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