Gebühr nur VA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Emilia06
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#1

22.05.2018, 09:48

Hallo,

wenn ich den GV nur damit beauftrage zum Schuldner zu gehen und zur Zahlung aufzufordern und dann Vermögensauskunft, also ohne vorherige Vollstreckung.
Dann fällt ja nur eine 0,3 Gebühr an für die VA, ist die dann auch gedeckelt?

Danke für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
Sonnenblume1804
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#2

22.05.2018, 10:15

Hallo,

die Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft ist immer gedeckelt auf € 2.000,00. Nachzulesen § 25 RVG.

LG:-)
Emilia06
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#3

22.05.2018, 10:28

Das ist ja ungünstig für die Anwälte.
Wenn ich einen Gegenstandswert von € 100.000,00 habe, bekomme ich dann nur die Gebühr aus € 2.000,00 ??? :schock

LG
Emilia
:thx
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Anahid
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#4

22.05.2018, 10:32

Ja, da die VA höchstens einen Gegenstandswert von 2.000,00 € hat. Ist halt Gesetz.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Emilia06
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#5

22.05.2018, 10:39

Wer hat das denn so beschlossen? Dann sind ja die RAe völlig im Nachteil!

:augenreib
:thx
Sonnenblume1804
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#6

22.05.2018, 10:47

Emilia06 hat geschrieben:Wer hat das denn so beschlossen? Dann sind ja die RAe völlig im Nachteil!

:augenreib
Da gibt es nichts zu diskutieren. Wie Anahid bereits gesagt, das ist Gesetz.

LG:-)
Emilia06
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#7

22.05.2018, 10:57

:thx

LG
Emilia
:thx
Emilia06
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#8

22.05.2018, 12:38

Hallo,

aber ich habe hierzu noch eine Frage.
Ich habe doch auch den Auftrag an den GV zur gütlichen Einigung, und falls nicht, dann Abgabe Vermögensauskunft, und dann anschließend Sachpfändung, es fällt doch dann die 0,3 Gebühr aus dem vollen Gegenstandswert an, es gibt ja dann auch nur 1 x eine 0,3 Gebühr. In meinen schlauen Büchern steht, dass die Anträge auf gütliche Einigung und dann VA nicht isoliert gestellt werden, als Kombi, und dann würde eine 0,3 Gebühr aus dem nicht gedeckelten Wert entstehen. Und außerdem beantrage ich doch die Sachpfändung nach Abgabe der Vermögensauskunft, es entsteht doch eine Gebühr nach dem vollen Gegenstandswert, zumindest nach meinen hier vorhandenen Büchern.

LG
Emilia
:thx
Sonnenblume1804
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#9

22.05.2018, 13:18

Hallo,

Du bekommst für die Beauftragung des GVZ hinsichtlich der Abgabe der Vermögensauskunft Deine Gebühren nur aus einem gedeckelten Streitwert und der beträgt nunmehr € 2.000,00 (§ 25 RVG). Für einen Sachpfändungsauftrag bekommst Du Deine Gebühren aus dem vollen Streitwert.

Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, beauftragst Du den GVZ mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Falls sich hieraus pfändbare Gegenstände ergeben beauftragst Du den GVZ mit der Sachpfändung.

Hier bekommst Du vorab mal Deine Gebühren aus dem gedeckelten Streitwert € 2.000,00 (§ 25 RVG / Abnahme Vermögensauskunft). Dann kommt es darauf an, da Dein Antrag ja bedingt ist. Sollten sich pfändbare Gegenstände ergeben und es würde zur Sachpfändung kommen würdest Du separt nochmals (also zusätzlich zu Deiner Gebühr für die VA) eine 0,3 Gebühr und diesmal aus dem gesamten Streitwert erhalten. Sollte es zu keiner Sachpfändung kommen, verbleibt es bei Deiner 0,3 Gebühr aus dem gedeckelten Streitwert von € 2.000,00. Da die Bedinung ja nicht eingetreten ist.

LG:-)
Emilia06
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#10

22.05.2018, 13:32

Danke dir, Sonnenblume 1804, für die ausführliche Erklärung, jetzt hab ich es verstanden :-)

LG
Emilia
:thx
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