"Fremdfestsetzung" BGH-Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

16.01.2017, 13:34

Wir haben unseren Mandanten vor dem LG und sodann im Rahmen der Berufung vor dem OLG vertreten. Die Gegenseite hat letztlich gegen das Urteil des OLG Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, weswegen ein beim BGH zugelassener RA den Mandanten dort vertreten hat.

Die Kosten für die erste und zweite Instanz haben wir schon festsetzen lassen und diese wurden von der Gegenseite auch gezahlt.
Nun erhalte ich über die HPV des Mandanten nun die Kostennote des BGH-Anwaltes mit der Bitte um Einleitung des Kostenfestsetzungsverfahrens.

Wie läuft sowas nun ab? Mache ich dies wie einen normalen KFA fertig, also mit dem Antrag, dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, Kostenaufstellung und Antrag auf Verzinsung etc. oder lasse ich die Kostenaufstellung raus und verweise nur auf die Kostennote des BGH-Anwaltes die ich dann natürlich beifüge?
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Anahid
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#2

16.01.2017, 14:44

Ich würde die Kostenaufstellung rauslassen und auf die anliegende Rechnung verweisen. Ansonsten KFA ganz normal.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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