Frage zur Pauschale 7000 1. b) VV RVG / farbig vs. s/w

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janne
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#1

10.08.2017, 15:19

Hey ihr Lieben,

mir liegt ein KAA vor, bei dem die Gegenseite 20,- Dokumentenpauschale nach 7002 VV RVG geltend macht sowie die Dokumentenpauschale nach 7000 1. b) VV RVG.

In dieser Rechnung werden 69 Seiten s/w angegeben und 67 Seiten farbig = 136 Seiten insgesamt; hiervon sind 100 Seiten frei = 36 abzurechnende Seiten. Hierfür rechnet die Gegenseite nun 1,00 € pro Seite (farbig) ab anstatt s/w.

Kann ich monieren, dass die 36 Seiten á 0,50 Cent abgerechnet werden anstatt 1,00?
Pitt
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#2

10.08.2017, 16:02

Eine ähnliche Frage gab es schon mal hier:
http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... 79304.html
Der RA kann die für sich günstigere Berechnungsvariante wählen. Auch im Buch von Frau Jungbauer heißt es, dass zunächst die schwarz-weiß Kopien verrechnet werden dürfen.
Janne
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#3

10.08.2017, 16:06

Hey, super Gedächtnis und danke :)
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