Hey ihr Lieben,
mir liegt ein KAA vor, bei dem die Gegenseite 20,- Dokumentenpauschale nach 7002 VV RVG geltend macht sowie die Dokumentenpauschale nach 7000 1. b) VV RVG.
In dieser Rechnung werden 69 Seiten s/w angegeben und 67 Seiten farbig = 136 Seiten insgesamt; hiervon sind 100 Seiten frei = 36 abzurechnende Seiten. Hierfür rechnet die Gegenseite nun 1,00 € pro Seite (farbig) ab anstatt s/w.
Kann ich monieren, dass die 36 Seiten á 0,50 Cent abgerechnet werden anstatt 1,00?
Frage zur Pauschale 7000 1. b) VV RVG / farbig vs. s/w
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3280
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Eine ähnliche Frage gab es schon mal hier:
http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... 79304.html
Der RA kann die für sich günstigere Berechnungsvariante wählen. Auch im Buch von Frau Jungbauer heißt es, dass zunächst die schwarz-weiß Kopien verrechnet werden dürfen.
http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... 79304.html
Der RA kann die für sich günstigere Berechnungsvariante wählen. Auch im Buch von Frau Jungbauer heißt es, dass zunächst die schwarz-weiß Kopien verrechnet werden dürfen.