Frage: Aufforderungsschreiben, Kündigung, Räumungsklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ARST0N_
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#1

20.01.2017, 14:33

Hallo Leute,

kurz vorm Wochenende bin ich total am verzweifeln.

Mandanten haben uns beauftragt, den Mieter wegen seines Zahlungsverzuges der rückständigen Miete erst anzumahnen. Haben wir getan, mit unserer Kostenrechnung. Keine Reaktion vom Gegner. Danach haben wir fristlos gekündigt, wieder mit unserer Kostenrechnung - einer neuen. Auch keine Reaktion. Demnach haben wir Räumungsklage eingereicht. Das Gericht sagt jedoch, ich zitiere: Bei der vorgerichtlichen Tätigkeit dürfte es sich um eine gebührenrechtliche Angelegenheit gehandelt haben.

Das die Kündigung und Räumungsklage zwei verschiedene Sachen sind, weiß ich. Aber was ist mit dem Aufforderungsschreiben davor? Gehört das zu einer Sache, oder ist das eine Einzelne? Ich finde dazu leider keine Rechtsprechung und vorher brauche ich bei meine Chef auch nicht ankommen. :lol:

Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte! :wink1

Dankeschön und euch ein schönes Wochenende. :huepf
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Anahid
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#2

20.01.2017, 15:40

Mietrückstände sind eine Angelegenheit, Kündigung ist eine andere, die mit der Räumung zusammenhängt.

Dein Sachverhalt ansonten ist, auch wenns nach viel aussieht, mehr als dürftig.

Aus welchem Grund erfolgt die Anmerkung des Gerichts (z.B. aufgrund eines von Euch gestellten Kostenfestsetzungsantrags oder aufgrund des Klageantrags?) Was wurde wo abgerechnet. Wenn der Hinweis aufgrund des Klageantrags erfolgt, wie lautet denn der?

Du musst bitte bedenken, dass wir die Akte nicht vor uns liegen haben. Wir können nur anhand dessen, was hier jemand reinschreibt unsere Einschätzung abgeben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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