Forderung 1,3 GG Verzugsschaden

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spiderman
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#31

29.11.2017, 13:30

Das ist mir schon klar, nur dann wäre der Drops gelutscht und der Fall ginge verloren. Mdt hat nach Anspruchsbegründung immer gesagt, jaja, er meldet sich. Er geht davon aus, das man das machen kann, will sich nochmal melden. Und dann zog sich das wie ein Kaugummi....
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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icerose
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#32

29.11.2017, 13:44

:kopfkratz typisch Mandanten kann ich da nur sagen.
Das müsst ihr jetzt entscheiden - was soll man da raten? Wurde der Mandat auf die (möglichen - und hier eintretenden) Folgen hingewiesen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#33

29.11.2017, 14:36

Das Problem ist doch grundsätzlich mal Folgendes und das trifft ja jetzt nicht nur auf diesen Fall zu, sondern auf jeden Fall, wo vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten eingeklagt werden sollen:

Hat der Mandant die vorgerichtlichen Kosten nicht ausgeglichen, dann besteht kein Zahlungsanspruch gegen die Gegenseite, sondern lediglich ein Freistellungsanspruch.

Hat eine RSV die vorgerichtlichen Kosten gezahlt, dann ist der Mandant nicht aktivlegitimiert, sondern er muss, um die Zahlung an sich verlangen zu können, eine Abtretung der RSV vorlegen oder aber in der Klage hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten Zahlung an die RSV verlangen.

Nur dann, wenn die vorgerichtlichen Kosten tatsächlich von dem Mandanten gezahlt wurden, besteht die Möglichkeit, in der Klage insoweit einen Zahlungsanspruch zu stellen.

Dein Problem besteht also darin, dass keine Zahlung der vorgerichtlichen Kosten eingeklagt werden kann, sondern lediglich eine Freistellung, da der Mandant die Kosten ja tatsächlich nicht gezahlt hat. Ich würde also die Klage ändern in einen Freistellungsauftrag und mir zum Nachweis dafür, dass lediglich ein bedingter Klageauftrag vorlag, mir eine Bestätigung durch den Mandanten unterschreiben lassen.

Und damit ist zu dem Thema dann wohl schon mehr als genug gesagt, da ich befürchte, dass das schon in den Bereich der Rechtsberatung fallen könnte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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