Feststellungsklage - Einigungsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Christina787
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#1

23.05.2018, 10:28

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Feststellungsklage. Die Gegenseite hat die Klage zurückgenommen und hat auch die Kosten zu tragen.

Ich haben uns intern so verständigt, dass ein Teil der Forderung zur Tabelle festgestellt wird und dann die Klage zurückgenommen wird.

Im Kostenfestsetzungsverfahren kann ja keine Einigungsgebühr geltend gemacht werden.

Kann ich denn ggü. dem Auftraggeber eine Einigungsgebühr geltend machen? Hier dann eine 1,0 oder eine 1,5? Einen offiziellen Vergleich gibt es nicht...

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Christina
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#2

24.05.2018, 08:42

hat keiner eine Idee? :ka
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#3

24.05.2018, 08:56

Was ist denn hinsichtlich der Kosten bei Klagerücknahme vereinbart worden (wegen Kostenfestsetzung)?
Gegenüber dem Mandanten kannst Du m.E. eine 1,0 EG abrechnen, da die Angelegenheit gerichtlich anhängig war.
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#4

24.05.2018, 09:25

Nach der Klagerücknahme haben wir einen Kostenantrag gestellt und das Gericht hat gem. §269 Abs. 3 S2, Abs. 4 ZPO der Gegenseite die Kosten auferlegt, da diese die Klage zurückgenommen hat.

Die Aufnahme der Einigungsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren wäre nicht möglich gewesen, oder?
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#5

24.05.2018, 09:53

Bei Gericht ist doch gar nicht bekannt, dass eine Einigung getroffen wurde, die auch das gerichtliche Verfahren umfassen soll. Dort wäre sonst auch eine andere Kostenentscheidung getroffen worden. Bei einer Einigung werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Gegenseite hätte also die Kosten freiwillig übernehmen müssen, einschließlich der EG.
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#6

24.05.2018, 10:02

Danke Adora Belle, genau das war auch mein Gefühl...
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#7

24.05.2018, 10:52

Da die Kosten ja wohl nicht geregelt wurden in der Vereinbarung, schließe ich mich da an. Grundsätzlich ist es aber nicht so, dass dann, wenn der Vergleich nicht vor Gericht getroffen wurde, eine EG nicht festgesetzt werden kann. Ich hab da schon andere Konstellationen gehabt; schließlich kann man den Vergleichstext dem Gericht ja auch zur Kenntnis bringen. Es steht nirgendwo, dass die EG nur anfällt, wenn der Vergleich gerichtlich festgestellt ist.
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#8

24.05.2018, 11:21

Aber das Gericht wird keine Kostenentscheidung treffen, die einer Partei die Gebühr auferlegt.
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#9

24.05.2018, 13:09

Wenn die Parteien das vereinbart haben und das nachgewiesen werden kann, warum dann nicht? Sorry, aber ich wüsste nicht, was dem entgegensteht. Wir haben auch schon eine TG erhalten, obwohl in dem Verfahren selbst keine TG angefallen ist und der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde (nach Telefonat mit der Gegenseite).
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#10

24.05.2018, 13:25

Wenn die Parteien eine Kostenvereinbarung treffen, warum sollte dann noch das Gericht entscheiden?

Ich glaub wir reden hier aneinander vorbei. Es geht darum, ob das Gericht einer Seite die Kosten einschließlich Einigungsgebühr auferlegen kann, und das kann es m.E. nicht, weil das Gesetz das nicht vorsieht. Das Gericht kann höchstens auf Antrag eine entsprechende Entscheidung aussprechen, wenn sich beide Parteien darauf geeinigt haben.
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