Farhtkosten und Abwesenheit wie verteilen?!?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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E_S
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#1

28.01.2015, 12:42

Muss 3 Akten abrechnen, bei 3 verschiedenen Mandanten.
Gerichtstermine wurden durch Gericht hintereinander gelegt, alle 3 Termine haben stattgefunden.
Für alle 3 Verfahren gibt es VKH. Beiordnung umfasst Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld.

Wie mache ich jetzt die Fahrkosten und Abwesenheitsgeld geltend. Ich kann ja nicht bei allen 3 den vollen Betrag ansetzen, insgesamt haben alle 3 Termine nicht länger als 8 Std gedauert. Kann ich Gesamtsumme durch 3 teilen und Festsetzung beantragen?
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Liesel
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#2

28.01.2015, 12:43

Die Kosten werden gedrittelt.
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E_S
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#3

28.01.2015, 12:45

Danke schön
Helga
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#4

30.01.2015, 20:20

Hallo,
einfach dritteln, kann man so nicht sagen.
Es wurde nicht angegeben, wie lange die einzelnen Termine dauerten.
Es gibt bei mehreren Terminen eine Formel.
fiktive Einzelreisekosten des Mandanten x tatsaechlich erstattungsfaehige Gesamtreisekosten ./. Summe aller fiktiven Reisekosten.
Schoenes Wochenende Allseits :-)
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NORTHERN DINO
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#5

30.01.2015, 22:06

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Adora Belle
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#6

31.01.2015, 20:28

Stimmt schon, dass die Kosten ins Verhältnis gesetzt werden müssen gemäß Vorbemerkung. Hier ist aber davon auszugehen, dass das Dritteln zum richtigen Ergebnis führt. Anders wäre es z.b., wenn die Termine an verschiedenen Orten stattfinden, also der RA von der Kanzlei zu Gericht A, anschließend zu Gericht B und von dort zurück zur Kanzlei fährt.
Helga
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#7

31.01.2015, 21:00

Wenn ein Termin ueber 4 Std. dauerte und die anderen unter 4 Std.?
Jupp03/11

#8

31.01.2015, 21:05

Helga hat geschrieben:Wenn ein Termin ueber 4 Std. dauerte und die anderen unter 4 Std.?
hätte das die Themenstarterin geschrieben, nach deren Beitrag ist sie nämlich nicht auf den Kopf gefallen.
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NORTHERN DINO
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#9

31.01.2015, 21:54

Adora Belle hat geschrieben:Stimmt schon, dass die Kosten ins Verhältnis gesetzt werden müssen gemäß Vorbemerkung. Hier ist aber davon auszugehen, dass das Dritteln zum richtigen Ergebnis führt. Anders wäre es z.b., wenn die Termine an verschiedenen Orten stattfinden, also der RA von der Kanzlei zu Gericht A, anschließend zu Gericht B und von dort zurück zur Kanzlei fährt.
Das ist zweifelsfrei, aber ich bin beim SV vom Normalfall ausgegangen. Etwas in einen SV zusätzlich hineinzuinterpretieren verwirrt nur.

Der Fall ist in der Praxis wohl auch eher selten -
ich hatte noch keinen... 183
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