Hi zusammen,
habe eine familienrechtliche Streitsache wg. Güterrecht aus 2010. Das Verfahren wurde aufgrund Nebenschauplätze u.a. einer Strafanzeige im Dez 2013 ausgesetzt. Im Jahr 2016 (April) wurde das Verfahren fortgeführt und dann FEB 2018 ein Güterichterverfahren angestrengt, in dem es nun zu einer Einigung kam.
Ich hoffe, die SV-Schilderung reicht aus, leider kann ich zum Sachverhalt vor 2016 nicht viel sagen, da der alte Gerichtsteil beim RA daheim liegt und wir erst seit 2016 Dokumente abspeichern.
Ohne jetzt Gebührenschinden zu wollen, sind durch die Aussetzung des Verfahrens, in dem auch laut elektronischer Akte von uns nix gemacht wurde, Gebühren nach neuem RVG entstanden?
RA meint ja, auch das Abwesenheitsgeld für den Güterichtertermin soll nach neuem RVG berechnet werden, aber ich bin mir nicht sicher...
Danke für Hilfe
Neffi
FamR Güterrecht + Güterichterverfahren - welches RVG gilt
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das Verfahren begann vor der Reform und ist damit nach altem Recht abzurechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.