Erstberatung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anirok89
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#1

17.02.2017, 13:21

Guten Tag ihr Lieben,

ich hoffe wir hier sind nicht die Einzigen, die jetzt noch arbeiten müssen.

Wir haben hier ein Problem mit der Abrechnung einer Erstberatung im Familienrecht. Mandantin zahlt die Rechnung nicht. Nun geht noch eine Mahnung raus, welcher die Rechnung beigefügt werden soll. Jetzt plötzlich soll die Rechnung aber nicht mehr stimmen...

Üblicherweise rechnen wir folgendermaßen ab:

...
berechnet nach § 2 RVG

Vergütung für Erstberatung § 34 RVG....190,00 €
Zwischensumme netto......................190,00 €
19 %.............................................36,10 €
zu zahlender Betrag.........................226,10 €


Sowohl ich habe es in der Ausbildung so gelernt, als auch unsere derzeitigen Azubis lernen es so. Laut den Anwälten sei dies jedoch ein Fall für die Kammer, da keine entsprechende VV-Nr. und kein Streitwert dabei steht.

Wie rechnet ihr eine Erstberatung ab? Haltet ihr diese Rechnung auch für falsch?

Vielen Dank und liebe Grüße für ein hoffentlich sonniges Wochenende


Anirok
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Adora Belle
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#2

17.02.2017, 13:48

Rechnung ist richtig. Beratungsvergütung wird nicht nach Gegenstandswert abgerechnet.
Anirok89
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#3

17.02.2017, 13:50

Danke. Habe schon an meiner Kompetenz gezweifelt... immer diese Anwälte ;)
tiko73

#4

17.02.2017, 14:49

Es gibt keine VV-Nr. für eine Beratungsgebühr (und das schon seit einigen Jahren). Vielleicht solltest du deinen Chefs mal einen RVG-Kommentar hinlegen (oder empfehlen, einen zu kaufen :-))
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