Hallo ans Forum,
ich habe für einen gewerblichen Kunden einen Verkehrsunfall mit der gegnerischen Haftpflicht abgewickelt.
Nun möchte diese meine Gebühren nur netto erstatten, was mich wundert, da die Rechtsschutz meines Mandanten brutto reguliert hat.
Herzlichen Dank für eure Infos,
Schachterlteufel
Erstattung RA-Gebühren durch gegn. Haftpflicht
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Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss die Haftpflichtversicherung nur die Nettogebühren erstatten.
Wieso die RSV brutto reguliert hat...keine Ahnung. Ist aber definitiv falsch.
Sollte das Fahrzeug allerdings keinen Bezug zum Geschäft haben, dann sieht das anders aus.
Wieso die RSV brutto reguliert hat...keine Ahnung. Ist aber definitiv falsch.
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Und die Rechtsschutz muss den USt-Anteil zurück bekommen.
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Danke!