Erstattung RA-Gebühren durch gegn. Haftpflicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schachterlteufel
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#1

12.05.2015, 09:34

Hallo ans Forum,

ich habe für einen gewerblichen Kunden einen Verkehrsunfall mit der gegnerischen Haftpflicht abgewickelt.
Nun möchte diese meine Gebühren nur netto erstatten, was mich wundert, da die Rechtsschutz meines Mandanten brutto reguliert hat.

Herzlichen Dank für eure Infos,
Schachterlteufel
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Liesel
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#2

12.05.2015, 09:38

Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss die Haftpflichtversicherung nur die Nettogebühren erstatten.

Wieso die RSV brutto reguliert hat...keine Ahnung. Ist aber definitiv falsch.

Sollte das Fahrzeug allerdings keinen Bezug zum Geschäft haben, dann sieht das anders aus.
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#3

12.05.2015, 09:39

Wenn Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, hat die gegn. VS Recht.
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#4

12.05.2015, 10:05

Und die Rechtsschutz muss den USt-Anteil zurück bekommen.
schachterlteufel
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#5

12.05.2015, 11:07

Danke!
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