Erstattung Kosten Terminvertreter
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Mein Chef sagte mir, dass ich die an den Terminvertreter gezahlte Gebühr brutto mit dem Mdt. aber persönlich abrechnen soll. Ich habe auf den Aufwendungsersatzanspruch nach § 675 i. V. m. § 670 BGB hingewiesen. Er meint, er hätte mit dem Mdt. ausgemacht, dass wir diese Kosten zur Vermeidung weiterer Reisekosten bezahlen, also ja.