Erstattung Kosten Terminvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Svengie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 15.10.2015, 21:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#11

16.01.2017, 12:07

Mein Chef sagte mir, dass ich die an den Terminvertreter gezahlte Gebühr brutto mit dem Mdt. aber persönlich abrechnen soll. Ich habe auf den Aufwendungsersatzanspruch nach § 675 i. V. m. § 670 BGB hingewiesen. Er meint, er hätte mit dem Mdt. ausgemacht, dass wir diese Kosten zur Vermeidung weiterer Reisekosten bezahlen, also ja.
Antworten