Erstattung an Mandant der angerechneten Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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janina1907
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#1

12.03.2018, 10:16

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:

Ein neuer Mandant von uns hat sich im außergerichtlichen Verfahren von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen, bei uns wurde er in dem gerichtliche Verfahren vertreten. Der Streitwert im außergerichtlichen Verfahren betrug 10.000,00. Im gerichtlichen Verfahren betrug der SW 12.000,00 €. Da die Kostenrechnungen von der RS des Mandanten übernommen wurden (auch für das außergerichtliche) und wir die Geschäftsgebühr, die wir nicht verdient hatten, bei der RS auf die Verfahrensgebühr angerechnet bekommen haben, haben wir den Betrag, der uns angerechnet wurde, dem Mandanten damals in Rechnung gestellt, sodass wir nichts verlieren.
Zum Schluss des Verfahrens wurde der SW wieder auf 10.000,00 heruntergesetzt. Bei der RS wurden die Rechnungen natürlich angepasst. Vor kurzem kam der Mandant und hat nachgefragt, ob ihm nicht eine Erstattung zustehen würde, da der SW ja wieder heruntergesetzt worden ist.

Ist es tatsächlich so, dass dem Mandanten die Anrechnung der Geschäftsgebühr, die wir ihm in Rechnung gestellt haben, erstattet bekommt oder steht dieser Betrag uns dennoch zu?
Ich hoffe man kann meine Frage verstehen und es kann mir einer weiterhelfen. Ich weiß nicht wie ich dem Mandanten das plausibel erklären sollte, wenn eine Erstattung nicht in Frage kommt.

Ich danke euch :)
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Anahid
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#2

12.03.2018, 10:33

Wenn ich Dich richtig verstehe, habt Ihr doch nur den Betrag, den die RSV angerechnet hat (0,65 aus 10.000 € = 362,70 €) von dem Mandanten gefordert. Dieser Betrag ist doch von der RSV immer anzurechnen, egal ob der SW des Verfahrens jetzt 12000 oder 10000 € beträgt. Da immer voll angerechnet wird, hat der Mandant natürlich auch diesen Betrag zu zahlen. Wenn der SW des Gerichtsverfahrens sich ändert, steht doch nur der RSV eine Erstattung zu.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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