Erhöhungsgebühr bei Bank und Vorstand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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hellojule
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#1

18.07.2018, 10:33

Hallo ihr Lieben, ich habe folgenden Fall:
Wir vertreten eine Bank und ihren Vorstand, die beide verklagt wurden (also sowohl die Bank als auch der Vorstand persönlich wurden in der Klage aufgelistet). Jetzt weigert sich die Rechtschutzversicherung, die Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG zu bezahlen mit der Begründung, wir hätten nur einen Mandanten gehabt und könnten nicht Bank und Vorstand als zwei Mandanten bewerten. Hat da jemand eine Rechtsgrundlage? Ich bin n bisschen hilfslos gerade :roll:
likema31
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#2

18.07.2018, 11:08

Der Vorstand ist doch wahrscheinlich gesetzlicher Vertreter der Bank, oder? Wird ja eine AG sein.
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Anahid
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#3

18.07.2018, 11:08

Öhm......der Vorstand besteht doch normalerweise aus einem Vorsitzenden und weiteren Personen. So wie ich das bei Dir lese, sind aber nicht einzelne Personen des Vorstands verklagt worden, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
hellojule
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#4

18.07.2018, 11:14

Doch genau, es wurde sowohl die Bank verklagt als auch ein Vorstand einzeln... in einer gemeinsamen Klage... und deswegen verstehe ich die Weigerung der RS nicht, dass es sich hier um zwei Auftraggeber handelt
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#5

18.07.2018, 14:29

Was heißt ein Vorstand? Ein Vorstandsmitglied, sodass dieses privat haften könnte, oder lautet das Rubrum 2. Vorstand der XY-Bank als Beklagter zu 2)?
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