Erhöhung Widerspruchsgebühr Anrechnung auf VG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Walle
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#1

23.02.2018, 10:03

Guten Morgen,
pünktlich zum Wochenende habe ich kein Durchblick mehr.
Meine - vielleicht einfache :kopfkratz - Frage ist:
Wenn ich für zwei Auftraggeber Widerspruch eingelegt habe, es dann zum streitigen Verfahren gekommen ist, wie rechne ich ab?
Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr 3307 + 0,3 Erhöhung 1008
Gerichtliches Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr 3100 + 0,3 Erhöhung 1008
Anrechnung ....hier scheitere ich...rechne ich nun 0,8 (3307 + 1008) voll an? :patsch
Herzlichen Dank schon mal im Voraus und Euch allen, auch die mir nicht weiterhelfen können :lol: ein schönes Wochenende
Sonnenblume1804
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#2

23.02.2018, 11:02

Hallo,

handelt es sich bei Deinem Fall um eine Akte? Dann stimmt Deine Abrechnung. Die Gebühren sind je um 0,3 zu erhöhen. Da in Nr. 3307 VV RVG steht "Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet" musst Du somit die volle 0,8 ( 0,5 + Erhöhung 0,3) anrechnen.

LG:-)
Walle
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#3

23.02.2018, 11:42

Jetzt sehe ich es erst, dass meine Fragestellung ein bisschen irreführend ist. Ja es ist eine Akte :schock
:thx schön
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