Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1
03.08.2016, 10:36
Wir haben für unseren Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid (Kfz-Steuer) eingereicht und umfangreich begründet.
Nunmehr hat das Hauptzollamt unserem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben und den Bescheid abgeändert. Entsteht hier neben der Geschäftsgebühr noch eine Erledigungsgebühr?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
03.08.2016, 10:44
Jepp
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Muschel
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#3
03.08.2016, 10:47
Super, vielen Dank, hatte ich nicht gefunden.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Anahid
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#4
03.08.2016, 10:49
Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt. 1002 ist doch da eindeutig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Muschel
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#5
03.08.2016, 11:01
Danke, habe ich nun abgespeichert.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)