erfolgreicher Einspruch gegen Steuerbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

03.08.2016, 10:36

Wir haben für unseren Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid (Kfz-Steuer) eingereicht und umfangreich begründet.

Nunmehr hat das Hauptzollamt unserem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben und den Bescheid abgeändert. Entsteht hier neben der Geschäftsgebühr noch eine Erledigungsgebühr? :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#2

03.08.2016, 10:44

Jepp ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Muschel
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#3

03.08.2016, 10:47

Super, vielen Dank, hatte ich nicht gefunden. ;-)
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#4

03.08.2016, 10:49

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt. 1002 ist doch da eindeutig.
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Muschel
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#5

03.08.2016, 11:01

Danke, habe ich nun abgespeichert. :-)
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