Erbrecht Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ClaudiaN
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#1

20.02.2017, 09:13

So, ich habe wieder einmal eine (dämliche) Frage im Erbrecht :pfeif

Mein Chef hat in einer erbrechlichen Angelegenheit mit dem Mandanten den Termin zur Aufnahme des Erbscheinsantrages vor dem Rechspfleger wahrgenommen. Ich persönlich würde neben der 1,3 Verfahrensgebühr noch eine 0,5 Terminsgebühr hierfür abrechnen :kopfkratz Oder wie seht ihr das? :thx
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Anahid
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#2

20.02.2017, 11:48

Wenn der Mandant darauf bestanden hat, dass Dein Chef da mitgeht, würde ich die auch abrechnen. Aber eigentlich ist das ja kein Termin, bei dem der Anwalt benötigt wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ClaudiaN
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#3

20.02.2017, 13:43

:thx
Ich wusste jetzt nicht, ob ich bei diesem "Termin" irgendwas falsch sehe, weil es ja eine Verhandlung in dem Sinne nicht ist/war ;)
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