So, ich habe wieder einmal eine (dämliche) Frage im Erbrecht
Mein Chef hat in einer erbrechlichen Angelegenheit mit dem Mandanten den Termin zur Aufnahme des Erbscheinsantrages vor dem Rechspfleger wahrgenommen. Ich persönlich würde neben der 1,3 Verfahrensgebühr noch eine 0,5 Terminsgebühr hierfür abrechnen Oder wie seht ihr das?
Erbrecht Terminsgebühr
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn der Mandant darauf bestanden hat, dass Dein Chef da mitgeht, würde ich die auch abrechnen. Aber eigentlich ist das ja kein Termin, bei dem der Anwalt benötigt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.