Erbausschlagungsentwurf Rechtsanwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ReNoFa2009
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#1

20.07.2015, 14:38

hallo ihr lieben,

ich habe das thema zu meinem problem so hier noch nicht gefunden....

mein anwalt hat 2 entwürfe für eine erbausschlagung gefertigt. vom notar wurde dann lediglich die unterschrift beglaubigt. es ging im ersten entwurf um die ausschlagung der vorerbin, dann um die nacherben und deren minderjährigen kinder. im zweiten entwurf dann um die ausschlagung des halbgeschwisters und dessen minderjährige kinder. es gibt also 2 urkunden.

frage: wieviele rechnungen kann ich nun für die entwürfe als rechtsanwalt stellen? 2 oder 4? gegenstandswert ist das überschuldete vermögen?

ich danke euch für eure hilfreichen gedanken!
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Anahid
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#2

20.07.2015, 17:33

Ich würde sagen, dass hier mehrere Auftraggeber (insgesamt 4) vorliegen. Da Du auch verschiedene Gegenstände hast (wohl ja jeweils den entsprechenden Erbanteil der entsprechenden Person), müssten die Streitwerte addiert werden und daraus eine 1,3 GG berechnet werden. Wenn Du weißt, wie hoch die Überschuldung ist, dann kannst Du natürlich diese für die Berechnung heranziehen. Dann müsstest Du halt ausrechnen, wie hoch der jeweilige Anteil wäre bzw. wenn die 4 die einzigen Erben sind, kannst Du die natürlich auch direkt die komplette Verschuldung als Streitwert nehmen. Wenn Du die Schuldenhöhe nicht kennst, wirst Du wohl mit dem Auffangwert arbeiten müssen.
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ReNoFa2009
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#3

21.07.2015, 12:28

die schuldenhöhe ist bekannt. der notar hat halt 2 urkunden beglaubigt und demnach auch nur 2 rechnungen gefertigt (vorerbin/nacherben und halbgeschwister). vielleicht ist es auch falsch, dass ich mich daran orientiere? aber ich überlege halt, ob ich jedem der vier eine 1,3 berechne oder der ersten urkunde eine 1,9 und dem vierten eine 1,3 allein oder direkt eine 2,0 für alle vier.... hilfe!
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#4

21.07.2015, 13:06

Du bekommst keine Erhöhungsgebühr. Jeder hat doch wenn einen eigenen Erbanspruch. Darum hast Du den Fall, mehrere Auftraggeber, mehrere Gegenstände. Da sind dann die Gegenstandswerte entsprechend zu addieren.
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