Endabrechnung, Zinsen auf RA-Kosten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manifesto90
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#1

23.01.2017, 08:36

Guten Morgen! Ich stehe momentan etwas auf dem Schlauch. Ich will jetzt ein Mahnverfahren abrechnen, soweit so gut. Jetzt haben wir aber in den Mahnbescheid Verzugszinsen auf unsere Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Mandantschaft hat bisher noch keinen Vorschuss o.ä. bezahlt. Bekommen wir dann die Verzugszinsen oder die Mandantschaft? Wir rechnen jetzt alles ab, da die Gegenseite komplett alles bezahlt hat. Ich würde sagen, die bleiben bei uns, da wir die RA-Kosten ja bisher nicht bekommen haben. Die bezahlten Anwaltskosten werden dann aber auf die Endabrechnung angerechnet, das ist klar.

Danke schonmal :-)

Liebe Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.01.2017, 09:10

Zinsen verbleiben in dem Fall bei euch, das ist richtig.

Was meinst du mit "Anrechnung der bezahlten Anwaltskosten in der Endabrechnung"?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#3

23.01.2017, 09:14

Ok prima :-) Also die Gegenseite hat ja unsere Kosten voll bezahlt, und wenn ich die Endabrechnung mache, rechne ich sie dort an bzw. ziehe sie dort ab..habs bissle blöd erklärt :)
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