EA / Ordnungsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

09.12.2013, 16:59

Hallo,

wie kann ich das abrechnen?

Unsere Mandantin wird bedroht (Stalking). Dagegen haben wir eine Einstweilige Anordnung erwirkt. Die Gegenseite hält sich nicht daran und es kam zu weiteren unschönen Vorfällen. Wie kann das abgerechnet werden. Wir haben in der Sache VKH. Muss jetzt für die weitere Vorgehensweise abermals VKH beantragt werden? Orientiere ich mich dann an den §§ 16 - 19 RVG?

Danke für Eure Rückmeldung,

:thx
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Adora Belle
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#2

09.12.2013, 17:04

Was willst Du denn jetzt abrechnen?
Ulili
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#3

09.12.2013, 17:11

Müsste hier dann noch einmal (ergänzend) VKH beantragt werden oder wird das zusammen abgerechnet? Wie gehe ich da vor?
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#4

09.12.2013, 18:12

Wofür? Du musst doch erstmal mitteilen, was Ihr jetzt gemacht habt. Oder machen wollt.
Ulili
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#5

10.12.2013, 11:04

Kann Dir leider nur sagen, dass Mandantin kam, sie wurde gestalkt, es kam zu einer Verhandlung, Gegner darf sich nicht nähern, tut es trotzdem, mein Chef will jetzt ein Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft gegen den Gegner erwirken und hier war die Frage, ob das eine extra Tätigkeit ist oder nicht und ob diese extra abgerechnet wird oder nicht und dementsprechend ergänzend VKH beantragt werden muss.

In diesem Zusammenhang habe ich überlegt, ob die relevanten §§ die 16 - 19 RVG sind.

Herzliche Grüße und :thx
nikontschuk

#6

10.12.2013, 19:39

Das durchsetzen des Ordnungsgeldes ist ZV, es fällt jeweils eine 0,3 Verfahrensgebühr an. Schöne Grüße aus Bamberg Es ist möglich PKH für ZV zu bekommen.
Schnupperbienchen
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#7

10.12.2013, 19:52

Du musst für die ZV (Ordnunsggeld) extra PKH beantragen! Hab letztens auch wieder PKH mit Beiordnung für eine ZV-Maßnahme bekommen! Also viel Glück!

Wenn es zu einer Verhandlung kam, dann würde ich sagen VG + TG! Wurde ein Streitwert für die EA festgesetzt?
Ulili
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#8

10.12.2013, 20:29

:thx :thx :thx
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