drei Verfahren - RS zahlt , Mdt zahlt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StarsinEyes
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#1

13.03.2015, 14:12

Hallöchen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem. Vielleicht sehe ich das auch wieder zu kompliziert:

Folgendes, wir vetreten drei Mandanten gegen den gleichen Gegners. Es waren drei verschiedene Verfahren die aber letztendlich im Termin von dem einem Verfahren gemeinschaftlich vergleichsweise erledigt wurden. So, in Verfahren A hat die Rechtsschutz Deckung gewährt, in Verfahren B auch allerdings mit SB 1000 € und im Verfahren C nicht. Jetzt habe ich meine Abrechnung in dem Verfahren C, da dort der Vergleich geschlossen wurde, die Gesamtabrechnung gemacht. Die Rechtsschutzversicherung in Verfahren A hat jetzt gesagt um es für alle einfacher zu machen rechnet sie bei sich nur das eine Verfahren A ab und hat uns nur noch die Einigungsgebühr aus dem SW von Verfahren A bezahlt. Jetzt muss ich natürlich für unsere Buchhaltung eine Rechnung erstellen über diese Gebühr. Die Mandantschaft hatte selbst in dem Verfahren schon einmal etwas bezahlt so dass ein Guthaben besteht. Wie berechne ich das denn jetzt richtig? Normal heißt es natürlich die 1,0 EG aus dem SW von Verfahren A abzgl. der Zahlung der RS. Die RS hat aber, da es sich um eine Firma handelt, nur netto bezahlt. Somit wäre noch die USt von der Mandantschaft zu zahlen. Die Mandantschaft hat aber jetzt die Gesamtrechnung in Verfahren C komplett bezahlt da dort keine RS bestand und somit auch die 1,0 EG aus dem Gesamtstreitwert. Muss ich dann die EG in der Rechnung für Verfahren A schon aus dem SW von Verfahren A rechnen?

Am besten schreibe ich Euch mal unsere Rechnungen auf, vielleicht ist das besser nachvollziehbar was ich meine:

Verfahren A : SW € 9.924,01 Verfahren B: SW € 2.263,85 Verfahren C: € 1.418,60

Abrechnung in Akte C da dort der Vergleich statt fand:

1,3 VerG aus € 1.418,60
0,8 Verf.differenzgebühr aus € 12.187,86
1,2 TG aus € 13.606.46
1,0 EG aus € 13.606,46
AP einfach
USt

Abrechnung in Akte A:

1,3 VerfG aus € 9.924,01
abzgl. Anrechnung zu Abs 1. der Anm. Nr. 3101 VV RVG
AP
USt

Abrechnung in Akte B:

1,3 VerfG aus € 2.263,85
abzgl. Anrechnung zu Abs. 1 der Anm. Nr. 3101 VV RVG
AP
USt

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine und könnt mir helfen. Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
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#2

13.03.2015, 15:30

ich würde sagen, dass deine Berechnungen so richtig wären, wenn es ein und derselbe Mdt ist. dadurch, dass du aber 3 Mdten hast, muss Mdt C ja alle Kosten der Einigung alleine zahlen.

ich würde dieTG + EG im Verfahren A aus dem Wert von Verfahren A und dann noch mal die TG + EG im Verfahren B aus dem Wert des Verfahren B mit abrechnen, aber hier dann in Verfahren C wieder beide TG + EG aus Verfahren A und B anrechnen.

ich hoffe ich konnte das halbwegs nachvollziehbar erklären.
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#3

13.03.2015, 15:41

Also nur das mit ihr das richtig versteht.. die drei Mandanten sind die selben Personen. ALso das Ehepaar X .. und der Ehemann hat eine Firma , die Ehefrau hat eine Firma und das dritte ist gegen die Ehefrau als Geschäftsführerin einer dritten Firma.
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#4

13.03.2015, 15:45

ahhh, dann hab ich das falsch verstanden. also 3 Mdt, die in 3 Verfahren 1 Gegner verklagt haben. und so was am Freitagnachmittag....

ich würde Verfahren A, dann aber so wie eben beschrieben abrechnen und Verfahren A dann in Verfahren C anrechnen und bei Verfahren B ist es dann eh egal, da kann man sich dann die Mühe sparen.
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#5

16.03.2015, 15:09

Hätte ich auch so gemacht. Ich habe jetzt allerdings noch festgestellt, die Rechtsschutz hat gesagt sie zahlt bei Verfahren C die Verfahrensdifferenz gebühr nicht. Womit wir auch einverstanden waren. Mein Problem letztendlich ist folgendes das ich in Verfahren C eine komplett Abrechnung gemacht hatte u. a. über die Einigungsgebühr über alle drei Verfahren gemeinsam da eben dort der Vergleich statt gefunden hat. Mir stellt sich also eher die wahrscheinlich relativ einfache frage, wie sieht die Rechnung für C über die Einigungsgebühr aus. Weil einfach die 1,0 aus dem GW für dieses Verfahren abrechnen und dann die Zahlung der RS abziehen kann ich ja nicht machen, da es ja dann doppelt abgerechnet worden wäre.
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#6

17.03.2015, 12:06

ok man kann das hieß schließén. Ich hatte ein riesen Brett vor dem Kopf. Einfach FG verbuchen und an Mdt zurückzahlen.
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