Dokumentenpauschale für Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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KaTh
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#1

07.01.2016, 11:10

Erstmal noch ein gutes, neues Jahr an alle und immer viel Hilfe hier im Forum!

... und schon tauchen die ersten Probleme auf:

Wir haben für unsere Mandantschaft 128 Farbkopien und 139 weitere Kopie gefertigt. Jetzt habe ich das Problem der Abrechnung. 100 Kopien sind ja für den Auftraggeber frei. Kann ich mir denn aussuchen, ob ich die von den Farbkopien oder den anderen Kopien abziehe oder muss ich sogar 2 x 100 Kopien freigeben? Das wäre für mich aber nicht wirklich logisch.

Ich finde hierzu so rein gar nichts ... :schock
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.01.2016, 11:19

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Rn 203 zu 7000 VV:

"Werden im Fal von Nr. 1b oder c insgesamt mehr als 100 Kopien angefertigt, dabei teilweise Schwarzweiß-, teilweise Farbkopien, so kann der RA die für ihn günstigere Berechnung vornehmen."
LEBE DEN MOMENT

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KaTh
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#3

07.01.2016, 11:29

DANKE, DANKE, DANKE !!!
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