Beschwerwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

19.07.2017, 12:05

Hallo,

wir haben bzgl. eines VB´s Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, da die Frist bereits abgelaufen war.

Laut dem Urteil wurde der Einspruch als unzulässig verworfen.

Die Hauptforderung im VB beträgt nur 450,68 €, die gesamte Forderung 603,52 €.
Nun ist meine Frage, ob der Beschwerwert erreicht ist?
Ich weiß, dass eigentlich nur die Hauptforderung zählt, ist das beim VB aber auch so, wenn man gegen die komplette Forderung aus dem VB vorgeht?
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Anahid
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#2

19.07.2017, 12:19

Die Verfahrenskosteen werden nicht mit eingerechnet. Es kommt auf die Hauptforderung an und damit reicht der Wert der Beschwer nicht aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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