Beschwerdeverfahren, da Kosten der falschen Partei auferlegt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Neffi
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#1

15.02.2017, 17:20

Hi zusammen,

habe leider mal wieder ein Problem :(
In einem Beschlusss des LG wurde fälschlicherweise die Kostentragung der Klägerin auferlegt. Meine Kanzlei vertritt die Beklagte. Sodann erfolgte scheinbar (entsprechenden SS habe ich nicht) von den Klägerinvertretern eine Beschwerde und wir haben einen neuen Beschluss bekommen, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat.

Nun machen die Klägerinvertreter im KfA folgende Gebühren geltend:

BeschwerdeSW: (1,3 VG aus 24.000 zzgl P+T) * 2 zzgl. Gerichtskosten. In Zahlen: (1024,40+20)*2+1.113,00
0,5 VG (3201,00)
P+T

Ist das richtig, weil sie fälschlicher weise ihre eigenen + die Kosten der GGs hätten tragen müssen? Ich hab in 7 Jahren beim Anwalt noch nie so was gesehen... :augenreib
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#2

15.02.2017, 17:46

Die KGE war offenbar unrichtig, da die Parteirollen vertauscht worden sind. Auf die Beschwerde der Gegenseite ist das richtig gestellt worden. Mithin war die Beschwerde erfolgreich und da die unterlegene Partei schon von Gesetzes wegen die Kosten zu tragen hat, sehe ich keinerlei Probleme. Ob die Klägerseite "was dafür kann" ist irrelevant.
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#3

16.02.2017, 08:23

Dass die Kostengrundentscheidung nicht stimmte ist mir schon klar, ich hänge daran, dass ich von der Beschwerde der Ggs keine Kenntnis habe (außer einem Satz im neuen Beschluss) und dass dafür dann Kosten geltend gemacht werden.
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#4

16.02.2017, 21:11

Das Gericht hat offenbar sofort entschieden, weil es über die Sachlage nichts zu diskutieren gibt. Du sagst selbst, die KGE war falsch. An der Tatsache, dass der Beschwerdeführer obsiegt hat, ändert das nichts. Eigentlich sollte spätestens mit dem neuen Beschluss auch eine Beschwerdeabschrift übersandt worden sein.
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