Beratung oder Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

19.06.2017, 10:15

Guten Tag,

wir haben für den Mandanten ein Kündigungsschreiben für dessen Arbeitnehmerin formuliert, welches der Mandant im eigenen Namen an diese versandt hat.

Nach außen (also gegenüber Dritten) sind wir nur gegenüber der Rechtsschutzversicherung aufgetreten (Einholung einer Deckungszusage).

Mir fällt nun die Abgrenzung Beratung/GG schwer. Von der Tätigkeit her würde ich zur Beratungsgebühr tendieren, bin mir jedoch unsicher.

Wie handhabt ihr das?

Gruß, Sveta
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Anahid
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#2

19.06.2017, 10:37

Das Thema hatten wir zuletzt schon. Wird das Schreiben nur vorbereitet für den Mandanten, dann bleibt es bei der Beratung. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sveta

#3

19.06.2017, 11:20

Danke, ich sehe es auch so.
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