Beistand im Unterhaltsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

23.01.2017, 11:43

Hallo Zusammen,
habe eine Frage: Wir sind Antragsgegner. Die Stadt (Jugendamt) hat gegen unseren Mandanten als Beistand einen Antrag (Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren) gestellt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen, heißt es , dass die Stadt Köln (Beistand) die Kosten dann trägt oder der Sohn (antragsteller).
Weiß das einer von Euch?
Danke
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.01.2017, 12:40

Ich würde jetzt mal sagen: der Sohn. Denn wenn ich einen Betreuer habe, haftet der ja auch nicht mit seinem persönlichen Vermögen sondern mit dem des Betreuers.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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