Hallo Zusammen,
habe eine Frage: Wir sind Antragsgegner. Die Stadt (Jugendamt) hat gegen unseren Mandanten als Beistand einen Antrag (Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren) gestellt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen, heißt es , dass die Stadt Köln (Beistand) die Kosten dann trägt oder der Sohn (antragsteller).
Weiß das einer von Euch?
Danke
Beistand im Unterhaltsverfahren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde jetzt mal sagen: der Sohn. Denn wenn ich einen Betreuer habe, haftet der ja auch nicht mit seinem persönlichen Vermögen sondern mit dem des Betreuers.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.