Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jenine98
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#1

21.02.2018, 17:28

Hallo ich hab mal kurz ne Frage weil ich hierzu iwie nichts gefunden habe.

Wir haben eine Fluggeselschaft wg. Flugverspätung verklagt. Der Termin zur HV wurde durch einen Beschluss aufgehoben, da dass Insolvenzverfahren des Beklagten eröffnet wurde. Meine Fragen ist jetzt ob ich nur die Verfahrensgebühr bekommen oder auch die Terminsgebühr, da der Termin nur 5 Tage vor der HV aufgehoben wurde.

Des Weiteren hatten wir schon einen Korra beauftragt, bekommt der auch was???

Danke :) !!!
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Anahid
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#2

21.02.2018, 17:30

Da Du in der Ausbildung bist: Was ist denn die Voraussetzung einer Terminsgebühr (TG)?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jenine98
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#3

21.02.2018, 17:32

Das ein Termin statt gefunden hat.. aber es gibt auch Ausnhamen z.B. Anerkenntnis u.s.w.
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Anahid
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#4

21.02.2018, 17:35

Das ein Termin stattgefunden hat, ist nicht die Voraussetzung für den Anfall einer TG. Vorbemerkung 3 Nr. 3 RVG sagt ganz klar, dass Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Termin "wahrgenommen" hat, er also bei einem Termin anwesend war.

Und richtig, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen stehen hinter Nr. 3104 VV RVG. Wo in diesen Ausnahmen steht, dass die TG anfällt, wenn der Termin aufgehoben wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jenine98
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#5

21.02.2018, 17:37

Nirgends, danke für die schnelle Antwort!
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#6

21.02.2018, 17:38

War keine Antwort. Hast Du Dir selbst erarbeitet. ;)
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Manuel
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#7

22.02.2018, 10:08

Ganz schön streng hier. :roll:
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#8

22.02.2018, 10:51

Was bitte war denn da streng? :augenreib

Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. :ka Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv. ;)
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SiBa
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#9

22.02.2018, 11:48

Anahid hat geschrieben:Was bitte war denn da streng? :augenreib

Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. :ka Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv. ;)
:good
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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#10

22.02.2018, 13:30

Alles gut. Ist doch richtig.
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