Außergerichtlich geeinigt während Klageverfahren, Gebühren??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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amiga0802
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#1

13.10.2017, 10:40

Hallo Kollegen, bin leicht verwirrt und hoffe auf Eure Hilfe. :kopfkratz

Unser Mandant kam mit einer Klage zu uns.
Wir zeigen an, dass wir den Beklagten vertreten und er sich gegen die Klage verteidigen wird.
Klageerwiderung noch nicht erfolgt.
Wir führen Vergleichsgespräche mit der Gegenseite (telefonisch!).
Wir können uns einigen und möchten nun den Vergleich gerichtlich protokollieren lassen (§ 278 Abs. 6 ZPO).
Wir haben uns aber auch über nicht anhängige Sachen verglichen.
:patsch

Was für eine Rechnung stelle ich unserem Mandanten? Einigungsgebühr 1,0 gerichtlich oder 1,5 außergerichtlich? Terminsgebühr wegen der Protokollierung?

LG und Danke im Voraus!
:thx
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Liesel
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#2

13.10.2017, 10:48

VG 3100, VG 3101, TG, VerglGeb. 1000 und 1003 - Abgleich 15 III.
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#3

13.10.2017, 11:02

Liesel hat geschrieben:VG 3100, VG 3101, TG, VerglGeb. 1000 und 1003 - Abgleich 15 III.
:zustimm
Den Abgleich musst du auch bei VG 3100 und VG 3101 beachten
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