Hallo Kollegen, bin leicht verwirrt und hoffe auf Eure Hilfe.
Unser Mandant kam mit einer Klage zu uns.
Wir zeigen an, dass wir den Beklagten vertreten und er sich gegen die Klage verteidigen wird.
Klageerwiderung noch nicht erfolgt.
Wir führen Vergleichsgespräche mit der Gegenseite (telefonisch!).
Wir können uns einigen und möchten nun den Vergleich gerichtlich protokollieren lassen (§ 278 Abs. 6 ZPO).
Wir haben uns aber auch über nicht anhängige Sachen verglichen.
Was für eine Rechnung stelle ich unserem Mandanten? Einigungsgebühr 1,0 gerichtlich oder 1,5 außergerichtlich? Terminsgebühr wegen der Protokollierung?
LG und Danke im Voraus!
Außergerichtlich geeinigt während Klageverfahren, Gebühren??
- Liesel
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VG 3100, VG 3101, TG, VerglGeb. 1000 und 1003 - Abgleich 15 III.
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(UNHEILIG)
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