Auslagenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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beachnixe
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#1

13.03.2018, 10:34

Hallo zusammen,

ich habe in einer Akte mehrere Rechnungen..

einmal eine über die 1,3 Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale dann wurde Mahnbescheid gemacht, hier wurde dann die 1,0 gebühr abzgl. der 2300 VV und Auslagen abgerechnet und dann wurde die 0,5 nach 3308 zzgl. Auslagen abgerechnet (alles gegenüber der RS) nun habe ich einen Vollstreckungsauftrag gemacht und soll diesen nun auch abrechnen..

bin der Meinung, dass hier zu viel Auslagen abgerechnet wurden, wie seht ihr das?

Ich mache meine Kostenrechnung für den Vollstreckungsauftrag ohne Auslagen oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe

lg
Pitt
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#2

13.03.2018, 10:42

Vorgerichtliche Tätigkeit => Mahnverfahren => Vollstreckungsauftrag = jeweils eine Auslagenpauschale, also 3 x (vgl. §§ 17, 18 RVG). Die Auslagen werden auch nicht angerechnet. Gebühren können angerechnet werden, Auslagen nicht.
beachnixe
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#3

13.03.2018, 10:52

Danke. :)
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