Hallo Ihr Lieben,
Ich habe da ein kleines Problem.
Mein Chef möchte, dass ich ein Verfahren vor der Bezirksregierung abrechne. Es geht sich um eine Kündigung.
Wir haben bereits vor dem Arbeitsgericht verhandelt und dazu auch schon eine Kostenrechnung mit der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr abgerechnet.
Wie kann ich jetzt das Verfahren vor der Bezirksregierung abrechnen und worauf muss ich achten?
Vielen lieben Dank im Voraus.
GLG
Arbeitsrecht Verfahren vor der Bezirksregierung
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Zuletzt geändert von Vanillaloops am 07.06.2018, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
- AliceImWunderland
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Hallo. Du bist nun schon einige Jahre dabei und müsstest folgende Tipps eigentlich schon wissen:
1. Um eine schnellere Antwort zu bekommen ist es gut, wenn man ein Betreff wählt, mit welchem man später in der Suchfunktion auch noch arbeiten kann. "Arbeitsrecht" kann alles sein und nützt den Usern, die später ein Thema zum Kostenrecht in einem Verfahren vor der Bezirksregierung suchen überhaupt nichts.
2. Es ist ebenfalls nützlich, wenn man - gerade bei Fragen bezüglich Abrechnung - einen eigenen Vorschlag macht, über den man dann diskutieren kann.
1. Um eine schnellere Antwort zu bekommen ist es gut, wenn man ein Betreff wählt, mit welchem man später in der Suchfunktion auch noch arbeiten kann. "Arbeitsrecht" kann alles sein und nützt den Usern, die später ein Thema zum Kostenrecht in einem Verfahren vor der Bezirksregierung suchen überhaupt nichts.
2. Es ist ebenfalls nützlich, wenn man - gerade bei Fragen bezüglich Abrechnung - einen eigenen Vorschlag macht, über den man dann diskutieren kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- Adora Belle
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Was ist das überhaupt für ein Verfahren? Geht es um Schwerbehindertenrecht/Integrationsamt?
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Ja, ihr habt Recht. Der Betreff war unpassend gewählt. Ich habe es korrigiert.
Es ist eine Sache meiner Kollegin, bei der wir beide ratlos waren. Haben uns nun näher eingelesen.
Unser Mandant (eine GmbH) hat seiner schwangeren Mitarbeiterin gekündigt, darum war eine behördliche Zustimmung für die Kündigung einzuholen.
Das hat das Arbeitsgericht auch so bestimmt.
Wir rechnen nun eine GG in Verwaltungsangelegenheiten ab? Wäre das der richtige Weg?
bitte entschuldigt das Chaos.
Es ist eine Sache meiner Kollegin, bei der wir beide ratlos waren. Haben uns nun näher eingelesen.
Unser Mandant (eine GmbH) hat seiner schwangeren Mitarbeiterin gekündigt, darum war eine behördliche Zustimmung für die Kündigung einzuholen.
Das hat das Arbeitsgericht auch so bestimmt.
Wir rechnen nun eine GG in Verwaltungsangelegenheiten ab? Wäre das der richtige Weg?
bitte entschuldigt das Chaos.