Antrag auf Insolvenzgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janine_1508
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#1

13.11.2014, 17:59

Hallihallo :wink1

Wir sollen für unseren Mandanten Antrag auf Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Kann mir hier ggf. einer weiterhelfen, welche Gebühren ich hierfür abrechne?

Der Streitwert ermittelt sich meiner Meinung nach nach dem insgesamt anzumeldenden Betrag, oder?

Einfach eine Geschäftsgebühr?

Da Fristen laufen und der Mandant gerne vorab die Kosten wissen möchte, bevor er einer Anmeldung durch uns zusagt, wäre ich einer "relativ schnellen" Antwort dankbar :oops:

:thx vorab!
Beklagte nicht, was zu ändern ist, aber ändere, was zu beklagen ist.
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Kanzleihund
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#2

13.11.2014, 22:56

Dies ist auf jeden Fall eine sozialrechtl. Angelegenheit.
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Janine_1508
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#3

14.11.2014, 08:36

Wir haben eigentlich nichts mit Insolvenzrecht zu tun... Also rechne ich was ab? 2302?
Beklagte nicht, was zu ändern ist, aber ändere, was zu beklagen ist.
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