Antrag auf einstw. Verfügung u. sof. Beschwerde - 2x PTP??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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B(E)ngelchen
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#1

02.05.2018, 14:18

Hallo zusammen!

Ich habe mich zwar schon durch etliche Beiträge gelesen, habe aber immer noch Zweifel...

Wir haben beim AG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, der mit Beschluss zurückgewiesen wurde. Hiergegen haben wir nun sofortige Beschwerde eingelegt (beim selben Gericht, sprich AG). Meine Abrechnung sah so aus:

1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 RVG
0,5 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3500 RVG
PTP, VV-Nr. 7002 RVG
MwSt, VV-Nr. 7008 RVG

Meine Chefin meint, zur Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 gehöre noch die PTP i.H.v. € 20,00 mit der Begründung, dass ja Rechtsmittel eingelegt wurde... wie bei Hauptsacheverfahren und anschließender Berufung => 2x Auslagenpauschale.

Irgendwas in mir sträubt sich aber hiergegen, weil ich denke, dass es sich hier um dieselbe Angelegenheit nach § 16 Nr. 5 RVG handelt... Auch wurde das RM beim Gericht desselben Rechtszugs eingelegt... steh ich jetzt wirklich so dermaßen auf dem Schlauch? :kopfkratz

Abs. 2 zur Vorbem. 3.2 hat`s auch nicht besser gemacht...

Danke Euch vorab für die Hilfe
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Liesel
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#2

02.05.2018, 14:48

§ 17 Nr. 1 RVG - verschiedene Angelegenheiten - 2 x PTE
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B(E)ngelchen
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#3

02.05.2018, 15:33

Okay - :thx Dir für die schnelle Antwort
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