Anrechnung GG auf VG auch bei Freistellungsantrag?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anja S.
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#1

19.05.2017, 10:50

Hallo,

wir haben in der Klage hinsichtlich der vorgerichtlichen Gebühren einen Freistellungsantrag gestellt. Hier erging dann VU, so dass das auch so tituliert wurde.

Jetzt habe ich Kfa gestellt und die GG aber nicht angerechnet aufgrund des Freistellungsantrages und vom Gericht nun einen Hinweis im Hinblick auf die Anrechnung bekommen. Ist das etwa falsch?

Wie komme ich dann aber an die vorgerichtlichen Gebühren. Kann ich die dann in der ZV aus dem VU mit geltend machen?
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AliceImWunderland
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#2

19.05.2017, 11:33

Das Gericht weist dich richtig auf die Anrechnung hin. Wenn im Urteil dem Freistellungsantrag stattgegeben wurde, dann muss die Anrechnung stattfinden.

Du kannst versuchen, diesen Betrag im Wege der Vollstreckung geltend zu machen. Klappt auch oft. Richtig wäre es aber, vor der ZV einen Beschluss nach § 887 ZPO zu erwirken.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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