Hallo,
folgender Sachverhalt:
haben Rechnung an Mandanten mit 1,3 GG STW 18.140,53 € geschrieben. Jetzt kam ein das Urteil, Pkh Bewilligung über 4.500,00 €,
STW Festsetzung i.H.v. 6.000,00 €.
Folgende Abrechnung gemacht : an Gericht Pkh Abrg. 1,3 VG STW 4.225,82 €
Abrechnung an Mandanten : 1,3 VG (6.000,00 ) - 1,3 VG Pkh (4.225,82 €). Soweit so gut, was mache ich mit der Anrechnung Geschäftsgebühr?
0,65 aus STW 6.000,00 € ? oder 0,65 aus 6.000,00 € - 4.225,82 €
Danke schon vorab
Anrechnung Geschäftsgebühr bei teilweiser Pkh
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