Anrechnung Geb. Beweisverfahren, Schiedsverfahren, Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lenox61
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#1

22.07.2017, 09:45

Guten Morgen,

wir haben eine Angelegenheit, in der zuerst ein selbständiges Beweisverfahren, dann ein Schiedsverfahren und zuletzt ein Klageverfahren stattgefunden hat. Jetzt muss die Kostenausgleichung beantragt werden. Soweit ich weiß, können die Kosten für das Schiedsverfahren ebenfalls mit festgesetzt werden, weil die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Bei den Anrechnungsvorschriften bin ich allerdings nicht sicher.

Die Verfahrensgebühr für das selbständige Beweisverfahren muss auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens angerechnet werden. Allerdings muss auch die Gebühr für das Schiedsverfahren hälftig angerechnet werden, oder nicht?

Muss die Gebühr für das Beweisverfahren auf die Schiedsgebühr und die Schiedsgebühr auf Verfahrensgebühr (Klage) angerechnet werden, oder wird nur eine Gebühr angerechnet?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Anahid
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#2

24.07.2017, 10:11

Die VG des Beweisverfahrens ist auf die VG der Klage in voller Höhe anzurechnen, richtig. Die GG des Schiedsverfahrens ist ebenfalls zur Hälfte anzurechnen, richtig. Im Grunde kannst Du das so sehen: Für das Beweisverfahren gibt es keine VG und die GG ist hälftig anzurechnen (vergleichbar mit vorgerichtlicher Tätigkeit, Mahnverfahren, Klageverfahren).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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