Hallo
Wir haben über BerHi die Beratung abgerechnet.
Jetzt wurde von uns der Mahnbescheid und sodann der Vollstreckungsbescheid beantragt (PKH wurde bewilligt)
Muss ich bei der PKH-Abrechnung die Beratung voll anrechnen?
Besten Dank im Voraus
Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)
- Adora Belle
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Ja.
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Die BerH-Gebühr ist zunächst auf die Differenzvergütung § 50 RVG anzurechnen, sofern eine solche besteht.
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Richtig, @Liesel. Gut, dass einer aufpasst. Ich hatte irgendwie nur §59 Abs.1 im Kopf, aber der bezieht sich ja nur auf die Gegner-Erstattung.